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Freitag, den 26. Juni 2009 um 14:53 Uhr

Gemäß § 17 (2) der Satzung gelten seit dem 01.01.2002 folgende Beiträge:

Bei Zahlung des Jahresbeitrages (per Einzugsermächtigung) wird 1/12 des Jahresbeitrages als Ermäßigung gewährt. Eine Erstattung von Teilen des Jahresbeitrages bei Austritt im Laufe des Jahres erfolgt nicht.

Auf Nachweis erhalten Mitglieder und Vereinsangehörige, deren erster Wohnsitz außerhalb von Berlin-Brandenburg liegt, eine Ermäßigung von 50% ihres Beitrages. Dies gilt auch für Mitglieder und Vereinsangehörige, die sich mindestens 6 Monate zu Ausbildungszwecken oder aus beruflichen Gründen außerhalb von Berlin-Brandenburg aufhalten.

Bei Inanspruchnahme dieses ermäßigten Beitrages besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Sportbetrieb.

Sofern sich Mitglieder mit der Beitragszahlung in Verzug befinden und deshalb vom Verein schriftlich gemahnt werden müssen, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Zahlungstermine:
Quartalsweise, bis zum 15. des jeweils ersten Quartalsmonats. Zahlbar bis spätestens 15.01., 15.04., 15.07., 15.10.

Beiträge Jährlich
Quartal
Aufnahmegebühr
Kinder/Azubis/Stundenten 90,00 Euro
22,50 Euro
5,00 Euro
Erwachsene 120,00 Euro
30,00 Euro 8,00 Euro